
Winterdienst
Schneeräumung und Streudienst für Gewerbe, Kommunen und große Flächen.
Schneeräumung und Streudienst im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Ob Betriebshof, Parkplatz oder Zufahrt: Wir halten Ihre Flächen in Hohenwestedt frei, bevor der Betrieb startet.
So kommen Kunden und Mitarbeiter sicher an, und Ihre Räum- und Streupflicht ist erfüllt.

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Ob Baumfällung, Hackschnitzel oder Winterdienst: Fordern Sie Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.

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Kundenstimmen
"Herr Koslow ist ein zuverlässiger und professioneller Partner, der sich für keine Arbeit zu schade ist. Sein Motto, praxisbezogene Lösungen zu finden, hat mich sehr beeindruckt. Ich kann ihn sehr empfehlen."
Dennis M.
Juni 2026
"SK hat eine große abgestorbene Linde hinter unserem Haus entfernt. Sehr professionelle und gute Arbeit auf sehr engem Raum. 2,5 Stunden für einen echt großen Baum, inklusive Abfuhr des Holzes."
Boris Seiter
Dezember 2025
"Wir beziehen unser Kaminholz seit einigen Jahren vom Forstbetrieb Koslow. Herr Koslow ist sehr sympathisch und sehr verlässlich. Das Holz hat eine super Qualität, sagt selbst der Schornsteinfeger."
Ina Engelmann
Februar 2025
Ein Saisonvertrag, eine Sorge weniger.
Mit einem Saisonvertrag für Winterdienst und Streudienst von November bis April müssen Sie nicht jedes Mal anrufen.
Wir behalten das Wetter im Blick und rücken aus, sobald es nötig wird.

Unser Winterdienst im Detail.
Sie geben uns Ihre Flächen, wir kümmern uns um den Rest, den ganzen Winter.
Schneeräumung für Höfe, Zufahrten und Parkplätze
Maschinelle Räumung, auch auf großen Flächen.
Streudienst für sichere Wege und Flächen
Abstumpfen und Streuen, bevor der Betrieb startet.
Eisbeseitigung, bevor es gefährlich wird
Vereiste Flächen machen wir schnell wieder sicher begehbar.
Saisonvertrag von November bis April
Feste Betreuung über den ganzen Winter, planbar und zuverlässig.
Übernahme der Räum- und Streupflicht
Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück.
Häufige Fragen zum Winterdienst.
Wer haftet, wenn jemand auf meinem Grundstück ausrutscht?
Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst beim Eigentümer beziehungsweise beim Betrieb. Mit einem Winterdienst-Vertrag übertragen Sie diese Pflicht an uns, wir räumen und streuen zuverlässig.
Ab wann muss morgens geräumt sein?
Das regelt die Satzung Ihrer Gemeinde, üblich ist werktags der frühe Morgen vor Betriebsbeginn. Deshalb fahren wir, bevor Ihr Betrieb startet, und halten Zufahrten, Parkplätze und Wege frei.
Für wen lohnt sich ein Saisonvertrag?
Für alle, die sich im Winter nicht täglich um Schnee und Glätte kümmern wollen: Gewerbe, Kommunen und Eigentümer größerer Flächen. Der Vertrag läuft von November bis April, wir beobachten das Wetter und rücken von selbst aus.
